Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für 2007 bis Ende Dezember 2012 gestellt werden)!
Ihre Lohnsteuer wird so berechnet, als ob Sie das ganze Jahr über gleich viel verdient hätten. Wenn Ihr Einkommen aber geschwankt hat – z.B. wegen eines Jobwechsels – zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung aus. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Häufig stellt sich dabei heraus, dass man zu viel bezahlt hat und es gibt eine Lohnsteuergutschrift direkt auf Ihr Konto. Sollte es in Ihrem Fall jedoch zu einer Steuernachzahlung kommen, können Sie, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen.
Eine Lohnsteuergutschrift ist normalerweise in folgenden Fällen zu erwarten:
• Wenn Sie während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten haben und die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt hat
• Wenn Sie während des Jahres die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber gewechselt haben oder nicht ganzjährig beschäftigt waren
• Wenn Sie aufgrund der geringen Höhe Ihrer Bezüge Anspruch auf "Negativsteuer" (Steuergutschrift) haben
• Wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf ein Pendlerpauschale haben, der oder das bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde
• Wenn Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden